Angel Schonzeiten Hamburg

Schonzeiten in Hamburg

….wann du was Angeln darfst!

Schonzeiten & Entnahmefenster

Der Schutz der Natur ist uns sehr wichtig!

Hilf uns, die Natur und die Fische zu erhalten und halte Dich an die Schonzeiten!

Laut Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (§ 14 – Anlage 2) gelten folgende Schonzeiten:

Schonzeiten in Hamburg

Schonzeiten Forelle in Hamburg

Bachforelle & Meerforelle

15. Oktober
bis
15. Februar

Äsche

1. Januar
bis
15. Mai

Hecht

1. Februar
bis
31. Mai

Zander

1. Februar
bis
31. Mai

Entnahmefenster

FischcmHöchstfang / Tag
Aal45 – 753 Stk.
Bachforelle20 – 40
Flußbarsch 20 – 35
Hecht 45 – 75 2 Stk.
Meerforelle40 – 55 2 Stk.
FischcmHöchstfang / Tag
Rapfen 50 – 70 1 Stk.
Schleie 25 – 45
Quappe30 – 50 3 Stk.
Zander*4 – 75 2 Stk.
Karpfen35

* Sonderregel Zander: Für den Zander gelten gemäß Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes folgende Sonderregelung:
§ 8 Absatz (2):
„Während der Zanderschonzeit ist die Fischerei unter Verwendung von toten Köderfischen, Fischfetzen sowie von Kunstködern jeglicher Art untersagt. Hiervon ausgenommen sind die Bille oberhalb des Bergedorfer Hallenbades und die Alster oberhalb der Ohlsdorfer Schleuse sowie der unmittelbare Strömungsbereich des Elbe-Hauptstroms. In anderen Bereichen der Elbe, wie in Hafenbecken, Kanälen sowie innerhalb von Buhnenfeldern darf während der Zanderschonzeit nicht mit den in Satz 1 genannten Ködern gefischt werden. Das Verbot gilt auch für das Auswerfen oder Treibenlassen von Ködern gemäß Satz 1 an Angelstellen am Elbe-Hauptstrom in nicht strömende Bereiche. Kunstköder dürfen nur in strömenden Bereichen der Elbe verwendet werden. Berufsfischerinnen und Berufsfischern ist in der Zanderschonzeit die Verwendung von Stellnetzen untersagt. Das Verbot von Kunstködern gilt nicht für das Fliegenfischen.“